Die private Unfallversicherung sollte nicht mit der Arbeitsunfallversicherung, welche Teil der Sozialversicherung ist, verwechselt werden. Dennoch kann eine private Unfallversicherung sowohl für den privaten Lebensbereich (z.B. beim Obstpflücken im Garten von einer Leiter fallen) oder den Arbeitsbereich (in diesem Fall greift die private Unfallversicherung zusätzlich zur Sozialversicherung oder über diese hinaus) oder für beides abgeschlossen werden.
Die private Unfallversicherung ermöglicht es, sich oder seine Familienmitglieder zusätzlich zu den Leistungen der Sozialversicherung gegen eine permanente oder vorübergehende Invalidität oder den Eintritt des Unfalltods abzusichern. Das Unfallrisiko ist entweder in Form einer einmaligen Zahlung oder einer Rente versichert. Im Falle einer Invalidität hängt die Höhe der Zahlungen des Versicherers vom Grad der Invalidität des Unfallopfers ab.
Bon à savoir
Bitte beachten Sie, dass die Definition des Begriffs „Unfall“ je nach Versicherer variieren kann. Es ist daher ratsam, die entsprechenden vertraglichen Bestimmungen vor Abschluss einer solchen Versicherung genau zu lesen.