Wann gilt man als überschuldet?
In Luxemburg gilt man als überschuldet, sobald man finanziell nicht mehr in der Lage ist, fällige Verbindlichkeiten (Schulden) zurückzubezahlen. In der Regel spricht man von Überschuldung, sofern das monatliche Einkommen über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten nicht ausreicht, um laufende Kosten (z.B. der Lebensunterhalt, Rechnungen, …) zu bezahlen.
Wie kann ich feststellen, ob ich mir eine Überschuldung droht?
Wie hoch das Überschuldungsrisiko in Ihrem Fall ist, hängt vom Verhältnis Ihrer Schulden zum Einkommen ab, dem sogenannten Brutto-Schulden-Einkommensquotient. Diesen Quotienten können Sie wie folgt berechnen:
- Addieren Sie all Ihre Schulden:
- Wohnkosten (mit sämtlichen Nebenkosten);
- Transportkosten (Auto sowie öffentliche Verkehrsmittel);
- Kreditrückzahlungen;
- Unterhaltszahlungen;
- Sämtliche anderweitigen monatlichen Kosten.
- Addieren Sie sämtliche monatliche Einkommen. Hierzu gehören:
- Das monatliche Bruttogehalt;
Einnahmen aus Zinsen, - Wertpapieren, Darlehen etc.;
- Sozialleistungen (wie z.B. Kindergeld, Wohngeld etc.).
- Das monatliche Bruttogehalt;
- Teilen Sie die Höhe Ihrer Schulden durch Ihr monatliches Einkommen.
- Multiplizieren Sie das Ergebnis mit 100.
Sollte die Schuldenquote unter 30% so
spricht man von einem niedrigen Überschuldungsrisiko.
Liegt diese zwischen 30% und 60% sind Sie einem mittleren Überschuldungsrisiko
ausgesetzt.
Bei einer Schuldenquote von über 60% besteht ein hohes Überschuldungsrisiko.