Bei Social Bonds handelt es sich um Anleihen, die von sozialem Nutzen sind. Die International Capital Market Association (ICMA) definiert Social Bonds als „alle Arten von Anleihen, deren Emissionserlöse ausschließlich zur anteiligen oder vollständigen Finanzierung oder Refinanzierung geeigneter sozialer Projekte verwendet werden, die an allen vier Kernkomponenten der Social Bond Principles (SBP) ausgerichtet sind.“ Dabei kann es sich um neue und/oder bereits bestehende Projekte handeln.
Die von der ICMA definierten Social Bond Principles (SBP) beinhalten folgende vier Kernkomponenten:
1. Verwendung der Emissionserlöse
Die Emissionserlöse müssen für Projekte verwendet werden, die von sozialem Nutzen sind. Dieser muss evaluiert und wenn möglich, auch quantifiziert werden.
Social Bonds werden am häufigsten für Projekte in folgenden Kategorien eingesetzt:
- Basisinfrastrukturen (z.B. sauberes Trinkwasser, Kanalisation, Sanitäreinrichtungen, Verkehr, Energie);
- Zugang zur Grundversorgung an sozialen Dienstleistungen (z.B. Gesundheitswesen, Schul- und Berufsbildung, Finanzdienstleistungen);
- bezahlbarer Wohnraum;
- Schaffung von Arbeitsplätzen;
- Nahrungsmittelsicherheit;
- sozio-ökonomische Weiterentwicklung.
Mögliche Zielgruppen von Projekten, die durch Social Bonds finanziert werden, sind zum Beispiel:
- Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben;
- ausgegrenzte oder benachteiligte Bevölkerungsgruppen;
- Menschen mit Behinderungen;
- Zuwanderer und Vertriebene / Flüchtlinge;
- Menschen mit begrenztem Bildungszugang;
- unterversorgte Menschen ohne Zugang zu wesentlichen Gütern und Dienstleistungen;
- Arbeitslose.
2. Prozess der Projektbewertung und -auswahl
Der Herausgeber von Social Bonds sollte die Investoren über die soziale Zielsetzung informieren. So soll die Vorgehensweise erklärt werden, nach der die Eignung der Projekte gemäß den vorgesehenen Kategorien für soziale Projekte bestimmt wurde. Außerdem sollen die jeweiligen Eignungskriterien, mögliche Ausschlusskriterien sowie andere Maßnahmen zur Identifikation und Steuerung potenzieller ökologischer und sozialer Risiken in Zusammenhang mit den Projekten erläutert werden.
Auch sollen alle sozialen Standards oder Zertifikate, auf die sie sich bei der Projektauswahl berufen wird, offengelegt werden. Um ein hohes Maß an Transparenz zu garantieren soll der Emittent den Prozess der Projektbewertung und -auswahl durch eine externe Prüfung ergänzen.
3. Management der Erlöse
Die Nettoerlöse eines Social Bonds sollten einem Unterkonto gutgeschrieben oder auf andere Weise angemessen nachverfolgt werden. Um sicherstellen, dass die Erlöse ausschließlich für die Kredit- und Investitionstätigkeiten der sozialen Projekte verwendet werden, muss der Herausgeber von Social Bonds einen formalen internen Prozess definieren und die Mittelverwendung von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
4. Berichterstattung
Ein jährlicher Bericht sollte über die vom Social Bond finanzierten Projekte erstellt werden. Dabei wird die Verwendung qualitativer Leistungsindikatoren und wenn möglich, quantitativer Kennzahlen empfohlen.