Renten in Luxemburg
Das Luxemburger Rentensystem beruht auf der allgemeinen Pflichtversicherung, den Zusatzrenten sowie der privaten Altersvorsorge.
Das Luxemburger Rentensystem beruht auf der allgemeinen Pflichtversicherung, den Zusatzrenten sowie der privaten Altersvorsorge.
Das allgemeine Pflichtversicherungssystem sichert gegen das Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko ab. Verwaltet wird die Pflichtversicherung durch die nationale Rentenversicherungsanstalt (Caisse nationale d’assurance pension – CNAP).
Neben der Pflichtversicherung gibt es in Luxemburg das sogenannte Zusatzrentensystem. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige zusätzliche Absicherung gegen das Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko.
Mithilfe der privaten Altersvorsorge können die gesetzlichen Rentenansprüche aufgebessert und ein zusätzliches finanzielles Polster angelegt werden. Gerade junge Menschen sollten sich bewusst sein, dass das bestehende Rentensystem vor großen Herausforderungen steht und daher ist es…
Das Luxemburger Rentensystem beruht auf der allgemeinen Pflichtversicherung, den Zusatzrenten sowie der privaten Altersvorsorge.
Das Luxemburger Rentensystem beruht auf der allgemeinen Pflichtversicherung, den Zusatzrenten sowie der privaten Altersvorsorge.
Das allgemeine Pflichtversicherungssystem sichert gegen das Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko ab. Verwaltet wird die Pflichtversicherung durch die nationale Rentenversicherungsanstalt (Caisse nationale d’assurance pension – CNAP).
Das allgemeine Pflichtversicherungssystem sichert gegen das Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko ab. Verwaltet wird die Pflichtversicherung durch die nationale Rentenversicherungsanstalt (Caisse nationale d’assurance pension – CNAP).
Die Altersrente sichert Ihren Lebensunterhalt im Ruhestand und gehört zur allgemeinen Pflichtversicherung.
Die Altersrente sichert Ihren Lebensunterhalt im Ruhestand und gehört zur allgemeinen Pflichtversicherung.
Die Hinterbliebenenrente sichert die Familie eines Versicherten in dessen Todesfall finanziell ab. Die Hinterbliebenenrente gehört zur allgemeinen Pflichtversicherung.
Die Invalidenrente sichert Sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit finanziell ab. Eine Person gilt als invalide, sofern sie den zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Die…
Die Hinterbliebenenrente sichert die Familie eines Versicherten in dessen Todesfall finanziell ab. Die Hinterbliebenenrente gehört zur allgemeinen Pflichtversicherung.
Die Invalidenrente sichert Sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit finanziell ab. Eine Person gilt als invalide, sofern sie den zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Die…
Neben der Pflichtversicherung gibt es in Luxemburg das sogenannte Zusatzrentensystem. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige zusätzliche Absicherung gegen das Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko.
Mithilfe der privaten Altersvorsorge können die gesetzlichen Rentenansprüche aufgebessert und ein zusätzliches finanzielles Polster angelegt werden.
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