Seit dem 2. August 2022 müssen Finanzdienstleister, die Anlageberatung und Vermögensverwaltung anbieten, Ihre Präferenzen in Bezug auf Nachhaltigkeit berücksichtigen. Diese werden als Nachhaltigkeitspräferenzen bezeichnet. Die Finanzdienstleister müssen Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen ermitteln, um Ihnen Anlagen zu empfehlen, die auf Ihr Profil zugeschnitten sind. Deshalb sind sie verpflichtet, Sie zu Ihren Präferenzen und zu Ihrem Wissensstand über nachhaltige Investitionen zu befragen.
Ihre Präferenzen in Bezug auf Nachhaltigkeit werden bei Ihren Investitionen berücksichtigt
Seit dem 2. August 2022 müssen Finanzdienstleister die Präferenzen in Bezug auf Nachhaltigkeit von Anlegern berücksichtigen.