Generell handelt es sich bei Green Bonds um Anleihen, welche zur Finanzierung von Projekten mit Klima- und/oder Umweltbezug eingesetzt werden und auf diese Weise nachhaltige Aktivitäten unterstützen.
Die Europäische Kommission strebt ein einheitliches Rahmenwerk für die Entwicklung des Green Bond Marktes an und will ein EU-Green Bond Standard und ein EU Green-Bond Label einführen. Dadurch erhofft sich die Europäische Kommission die Nachfrage nach Green Bonds zu steigern und gleichzeitig einen Standard zu bieten, der als Referenz für andere nachhaltige Anlageformen, wie zum Beispiel für Social Bonds dienen kann.
Die von der International Capital Market Association (ICMA) festgelegten Green Bond Principles (GBP) sind freiwillige Prozessleitlinien, die Emittenten zu Transparenz und Offenlegung anhalten, um die Integrität bei der Weiterentwicklung des Green Bond Marktes zu fördern. Diese bestehen aus folgenden vier Kernkomponenten:
1. Verwendung der Emissionserlöse
Die Emissionserlöse müssen für Projekte verwendet werden die einen Umweltnutzen schaffen. Dieser muss evaluiert und wenn möglich, auch quantifiziert werden.
Green Bonds werden am häufigsten für Projekte in folgenden Kategorien eingesetzt:
- Erneuerbare Energien;
- Energieeffizienz;
- Verschmutzungsprävention und –kontrolle;
- Ökologisch nachhaltiges Management von lebenden natürlichen Ressourcen und Landnutzung;
- Erhaltung der terrestrischen und maritimen Artenvielfalt;
- Saubere Mobilität;
- Nachhaltiges (Ab-)Wassermanagement;
- Anpassung an den bereits existierenden Klimawandel.
2. Prozess der Projektbewertung und -auswahl
Der Herausgeber von Green Bonds sollte die Investoren über die ökologisch nachhaltige Zielsetzung informieren. Es soll die Vorgehensweise erklärt werden, nach der die Eignung der Projekte gemäß den vorgesehenen Kategorien für grüne Projekte bestimmt wurde. Außerdem sollen die jeweiligen Eignungskriterien, mögliche Ausschlusskriterien sowie andere Maßnahmen zur Identifikation und Steuerung potenzieller ökologischer und sozialer Risiken in Zusammenhang mit den Projekten erläutert werden.
Auch sollen grüne Standards oder Zertifikate, auf die sie sich bei der Projektauswahl berufen wird, offengelegt werden. Um ein hohes Maß an Transparenz zu garantieren soll der Emittent den Prozess der Projektbewertung und -auswahl durch eine externe Prüfung ergänzen.
3. Management der Erlöse
Die Nettoerlöse eines Green Bonds sollten einem Unterkonto gutgeschrieben, oder auf andere Weise angemessen nachverfolgt werden. Um sicherzustellen, dass die Erlöse ausschließlich für die Kredit- und Investitionstätigkeiten der grünen Projekte verwendet werden, muss der Herausgeber von Green Bonds einen formalen internen Prozess definieren und die Mittelverwendung von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
4. Berichterstattung
Ein jährlicher Bericht sollte über die von Green Bonds finanzierten Projekte erstellt werden. Dabei wird die Verwendung qualitativer Leistungsindikatoren und wenn möglich, quantitativer Kennzahlen empfohlen.