Verkäufer oder Hersteller von Waren, insbesondere von Haushalts- oder Elektrogeräten, bieten Ihren Kunden oftmals die Verlängerung der gesetzlich vorgesehenen Garantien an.
Wenn Sie Waren kaufen, verfügen Sie bereits automatisch über folgende gesetzliche Garantieansprüche:
- Garantie des vertragsgemäßen Zustands: Die erworbene Ware muss für ihre gewöhnliche Nutzung geeignet sein und deren Zustand muss den Beschreibungen des Verkäufers entsprechen. Sofern die Ware nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht, so kann diese Garantie binnen zwei Jahren nach Lieferung der Ware geltend gemacht werden.
- Gewährleistung: Die erworbene Ware darf keine versteckten Mängel aufweisen, die ihre bestimmungsgemäße Nutzung wesentlich einschränkt oder unmöglich macht. Diese Garantie muss innerhalb einer kurzen Frist ab Feststellung des Mangels geltend gemacht werden.
Oftmals bieten der Verkäufer oder der Hersteller der Ware eine kostenpflichtige Zusatzgarantie an, bei denen der Kaufpreis zurückerstattet oder die Ware umgetauscht wird, sofern diese nicht über sämtliche, in der Garantieerklärung oder der Werbung genannten Eigenschaften verfügt. Es handelt sich hierbei also um eine Zusatzgarantie.
Bon à savoir
Vor Abschluss einer solchen Zusatzgarantie sollten folgende Punkte ausgiebig geprüft werden:
- Stehen die Kosten der Garantie im Verhältnis zum Kaufpreis?
- Welche Risiken umfasst die Garantie?
- Sinkt die versicherte Summe während der Garantielaufzeit?
- Sieht die Garantie eine Selbstbeteiligung vor, müssen Sie also im Garantiefall einen Teil des Schadens selbst tragen?