Die Invalidenrente

Die Invalidenrente sichert Sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit finanziell ab. Eine Person gilt als invalide, sofern sie den zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Die Invalidenrente gehört zur allgemeinen Pflichtversicherung.

Was sind die Voraussetzungen für eine Invalidenrente?

Ein Anspruch auf Invalidenrente besteht, wenn:

  • der Betroffene das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht hat;
  • die Invalidität durch den kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung festgestellt wird;
  • der Betroffene für die letzten 3 Jahre eine Versicherungszeit von mindestens 12 Monaten nachweisen kann.

Der Nachweis der Versicherungszeit ist nicht erforderlich, soweit die Invalidität auf einen Unfall oder eine anerkannte Berufskrankheit zurückzuführen ist.

Was geschieht, wenn der Empfänger einer Invalidenrente das 65. Lebensjahr erreicht?

Mit Erreichen des 65. Lebensjahres wird die Invalidenrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt.

Gibt es eine Mindestinvalidenrente?

Wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 480 Beitragsmonaten erreicht haben, beträgt die Mindestrente ungefähr 90 % des Mindestlohns, was derzeit EUR 1.780,45 entspricht. Beträgt die erreichte Versicherungszeit nicht die vollen 480 Beitragsmonate aber mindestens 240 Beitragsmonate, wird von der Höhe der Mindestrente pro Beitragsjahr, welches bis zur Erreichung der Mindestversicherungszeit von 480 Beitragsmonaten fehlt, 1/40 abgezogen.

Welche Abzüge gibt es auf die Invalidenrente?

Von der Invalidenrente werden die Beiträge der Krankenversicherung (derzeit 2,8 %) und Pflegeversicherung (nach Abzug eines Freibetrags von 25 %, derzeit 1,4 %) abgezogen. Des Weiteren sind Invalidenrenten steuerpflichtig.

Was passiert, wenn der Invalide bereits eine Unfallrente erhält?

Wird neben der Invalidenrente eine Unfallrente ausbezahlt, so kann es zu einer Kürzung der Invalidenrente kommen.

Wie wird die Invalidenrente ausgezahlt?

Die Invalidenrente wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Die Zahlung wird bis zum Ende des Monates aufrechterhalten, in dem der Empfänger gestorben ist. Sollte die Rente über diesen Zeitpunkt hinaus gezahlt werden, sind diese Beträge zurückzuerstatten.

Darf der Empfänger einer Invalidenrente zusätzlich arbeiten?

Grundsätzlich darf der Empfänger einer Invalidenrente eine berufliche, selbständige oder nicht selbständige Tätigkeit ausüben. Zu beachten ist nur, dass das erzielte Einkommen im Jahresdurchschnitt ein Drittel des sozialen Mindestlohns nicht übersteigt.

Wie ist die Invalidenrente zu beantragen?

Das Antragsformular ist bei der Rentenversicherungsanstalt (Caisse nationale d’assurance pension – CNAP) vor Ort oder über die Internetadresse www.cnap.lu erhältlich. Grenzgänger, deren letzter Arbeitsplatz nicht in Luxemburg war, sollten ihren Antrag dem zuständigen Versicherungsträger ihres Wohnortes zukommen lassen.