In welchem Alter kann man in Luxemburg in Rente gehen?
Das gesetzliche Rentenalter liegt in Luxemburg bei 65 Jahren. Allerdings ist unter bestimmten Voraussetzungen der Renteneintritt bereits ab dem 57. oder 60. Lebensjahr möglich. In diesen Fällen handelt es sich um eine sogenannte vorzeitige Altersrente.
Was sind die Voraussetzungen für eine Altersrente ab 65 Jahren?
Grundsätzlich besteht ab dem 65. Lebensjahr ein Anspruch auf Auszahlung einer Altersrente. Allerdings muss eine Mindestversicherungszeit von 120 Beitragsmonaten nachgewiesen werden. Diese kann durch Mitgliedschaft in der Pflichtversicherung, einer Weiterversicherung (siehe Punkt 5), einer freiwilligen Versicherung (siehe Punkt 6) oder durch Nachkauf von Versicherungszeiten (siehe Punkt 7) erreicht werden.
Was sind die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente mit 60 Jahren?
Ein Anspruch auf Auszahlung einer vorzeitigen Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres besteht nur dann, wenn eine Mindestversicherungszeit von 480 Beitragsmonaten nachgewiesen werden kann. Von diesen Beitragsmonaten müssen mindestens 120 Beitragsmonate an die Pflichtversicherung, eine Weiterversicherung (siehe Punkt 5) oder an eine freiwillige Versicherung (siehe Punkt 6) geleistet worden sein. Ein Nachkauf von Versicherungszeit ist ebenfalls möglich. Die restlichen 360 Beitragsmonate können aus sogenannten Ergänzungszeiten (siehe Punkt 8) bestehen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Altersrente mit 57 Jahren?
Ein Anspruch auf Auszahlung einer Altersrente mit 57 Jahren besteht nur dann, wenn 480 Beitragsmonate in der Pflichtversicherung nachgewiesen werden können.
Was ist eine Weiterversicherung?
Personen, die nicht mehr der Pflichtversicherung unterliegen, können bei der Sozialversicherung die Fortführung der Pflichtversicherung beantragen. Die Kosten hierfür sind vollständig vom Antragsteller zu tragen. Voraussetzung für eine Weiterversicherung ist, dass der zu Versichernde in den vorherigen drei Jahren mindestens 12 Monate pflichtversichert war. Außerdem muss der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Verlust des Status als Pflichtversicherter gestellt werden.
Was ist eine freiwillige Versicherung?
Personen, die nicht pflichtversichert sind und nicht zur Weiterversicherung zugelassen wurden, können eine freiwillige Versicherung beantragen. Diese Art der Versicherung kann durch die Zustimmung des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung und unter Einhaltung weiterer Voraussetzungen abgeschlossen werden.
Was bedeutet ein Nachkauf von Versicherungszeiten?
Personen, die ihre berufliche Tätigkeit aus familiären Gründen aufgegeben oder eingeschränkt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen diese fehlenden Versicherungszeiten nachkaufen.
Was sind Ergänzungszeiten?
Als Ergänzungszeiten bezeichnet man Zeiträume, innerhalb derer eine Person keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, beispielsweise aufgrund von Schul- und Berufsausbildungsjahren, Kindererziehungsjahren oder Pflegezeiten. Diese Zeiträume können im Nachhinein zur Mindestversicherungszeit hinzugerechnet werden.
Wie kann man die bisherige Dauer der Mindestversicherungszeit erfahren?
Jedes Jahr übermittelt die Sozialversicherung jedem Versicherten einen Auszug über die registrierten Versicherungsmonate, sowie die Höhe des jeweiligen Jahreseinkommens. Sobald das 55. Lebensjahr und 120 Beitragsmonate erreicht worden ist, wird zusätzlich eine Schätzung der voraussichtlichen Rentenhöhe übermittelt.
Werden Kindererziehungszeiten berücksichtigt?
Kindererziehungszeiten werden als sogenannte Ergänzungszeiten (siehe Punkt 8) berücksichtigt.
Werden Schul- oder Berufsausbildungsjahre berücksichtigt?
Schul- oder Berufsausbildungsjahre, die zwischen dem 18. und dem 27. Lebensjahr abgeschlossen wurden, werden als sogenannte Ergänzungszeiten (siehe Punkt 8) berücksichtigt.
Gibt es eine Mindestrente?
Wenn eine Mindestversicherungszeit von 480 Beitragsmonaten erreicht worden ist, beträgt die Mindestrente ungefähr 90 % des Mindestlohns, was derzeit EUR 1.780,45 entspricht. Beträgt die erreichte Versicherungszeit nicht die vollen 480 Beitragsmonate aber mindestens 240 Beitragsmonate, wird von der Höhe der Mindestrente pro Beitragsjahr, welches bis zur Erreichung der Mindestversicherungszeit von 480 Beitragsmonaten fehlt, 1/40 abgezogen.
Ein Rentner hat eine Versicherungszeit von 30 Beitragsjahren erreicht und lediglich Anspruch auf Bezug der gesetzlich festgelegten Mindestrente. Da diesem Rentner 10 Beitragsjahre zum Erreichen der Mindestversicherungszeit von 40 Jahren fehlen, werden ihm von der Höhe der gesetzlichen Mindestrente 10/40, also ein Viertel abgezogen. Somit beträgt die Mindestrente des Rentners: EUR 1.780,45 x 3/4 = EUR 1.335,34
Gibt es eine Maximalrente?
Die gesetzlich festgelegte Maximalhöhe einer Altersrente beträgt das Vierfache des gesetzlichen Mindestlohns.
Welche Abzüge gibt es auf die Altersrente?
Von der Altersrente werden die Beiträge der Krankenversicherung (derzeit 2,8 %) und Pflegeversicherung (nach Abzug eines Freibetrags von 25 %, derzeit 1,4 %) abgezogen. Des Weiteren sind Altersrenten steuerpflichtig.
Was passiert, wenn der Versicherte bereits eine Unfallrente erhält?
Wird neben der Altersrente eine Unfallrente ausgezahlt, kann es zu einer Kürzung der Altersrente kommen.
Wie wird die Altersrente ausgezahlt?
Die Altersrente wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Die Zahlung wird bis zum Ende des Monats aufrechterhalten, in dem der Empfänger gestorben ist. Sollte die Rente über diesen Zeitpunkt hinaus ausgezahlt werden, sind diese Beträge zurückzuerstatten.
Darf ein Rentner zusätzlich arbeiten?
Grundsätzlich darf der Empfänger einer Altersrente einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis nachgehen. Zu beachten ist nur, dass das erzielte Einkommen im Jahresdurchschnitt ein Drittel des sozialen Mindestlohns nicht überschreitet. Ansonsten könnte es zu Rentenkürzungen kommen oder sogar Rentenzahlungen eingestellt werden.
Wie wird eine Rente beantragt?
Das Antragsformular ist bei der Rentenversicherungsanstalt (Caisse nationale d’assurance pension – CNAP) vor Ort oder über die Internetadresse www.cnap.lu erhältlich.
Wann sollte die Rente beantragt werden?
Da die Bearbeitung eines Rentenantrags zeitaufwendig ist, sollte die Rente bereits mehrere Monate vor Eintritt in den Ruhestand beantragt werden.
Was ist zu tun, wenn man im Ausland gearbeitet hat?
Ihre Rentenbeiträge werden nicht rückerstattet oder auf ein anderes Land übertragen, wenn Sie umziehen. Ihre Versicherungsunterlagen werden in jedem EU-Land, in dem Sie wohnen und arbeiten, gesondert aufbewahrt, bis Sie das Rentenalter erreicht haben. Wenden Sie sich daher bitte an die jeweilige zuständige Behörde im Ausland, um Ihre Rentenansprüche geltend zu machen.