Die allgemeine Pflichtversicherung

Das allgemeine Pflichtversicherungssystem sichert gegen das Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko ab. Verwaltet wird die Pflichtversicherung durch die nationale Rentenversicherungsanstalt (Caisse nationale d’assurance pension – CNAP).

Wer ist pflichtversichert?

Die Mitgliedschaft in der Pflichtversicherung ist verbindlich. Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler versichert sind. Für Beschäftigte des öffentlichen Sektors, wie z.B. Beamte, Staatsbedienstete oder Angehörige der nationalen Eisenbahngesellschaft, besteht ein spezielles Rentensystem, welches sich jedoch nicht wesentlich von der Pflichtversicherung unterscheidet.

Wie wird sie finanziert?

Finanziert wird die Pflichtversicherung durch Beiträge. Die Höhe dieser Beiträge wird aufgrund des Bruttomonatseinkommens einer beschäftigten Person berechnet. Es wird jeweils ein Beitrag von 8 % vom Versicherten selbst (der sogenannte Arbeitnehmeranteil), vom Arbeitgeber (der sogenannte Arbeitgeberanteil) und vom Luxemburger Staat gezahlt. Selbstständige und Freiberufler müssen beide Anteile, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, gleichermaßen abgeben.