Das Zusatzrentensystem

Neben der Pflichtversicherung gibt es in Luxemburg das sogenannte Zusatzrentensystem. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige zusätzliche Absicherung gegen das Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko.

Das Zusatzrentensystem sieht zusätzliche oder ergänzende Leistungen zur allgemeinen Pflichtversicherung vor. Die Zusatzrenten werden in der Regel durch den Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eingerichtet. Selbstständige oder Freiberufler können sich diesem System ebenfalls anschließen. Zusatzrentensysteme müssen bei der Generalinspektion der Sozialversicherung registriert werden und werden von dieser überwacht.

Welche Leistungen sieht eine Zusatzrente vor?

Die Leistungen von Zusatzrenten bestehen in der Auszahlung von Geldern, sobald der Versicherungsfall (Rente, Invalidität oder Ableben) eintritt.

Wer kann in die Zusatzrente einzahlen?

Grundsätzlich erfolgen die Einzahlungen in die Zusatzrente durch den Arbeitgeber. Die Höhe der Einzahlungen entspricht einem vorher festgelegten Prozentsatz des Jahresgehalts des Arbeitnehmers. Außerdem ist es dem versicherten Arbeitnehmer in der Regel gestattet, zusätzliche Einzahlungen vorzunehmen. Diese Einzahlungen sind allerdings auf 1.200 Euro pro Jahr, also den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag, beschränkt.