Die Krankenversicherung ist in Luxemburg Teil der Sozialversicherung.
Nicht immer werden sämtliche ärztliche Dienstleistungen von der Sozialversicherung übernommen. In vielen Fällen erfolgt zudem keine Erstattung in voller Höhe. Daher kann es unter Umständen angebracht sein, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Das Ziel einer Krankenzusatzversicherung besteht in der Abdeckung der ärztlichen und stationären Behandlungskosten, die der Versicherungsnehmer nicht durch die Sozialversicherung erstattet bekommt. Eine solche Versicherung kann ebenfalls den Verdienstausfall von Selbstständigen und Freiberuflern bei Krankheit oder infolge einer stationären Behandlung abdecken.
Normalerweise wird im Rahmen des Abschlusses einer Krankenzusatzversicherung eine sogenannte Karenzzeit vorgesehen. Dies bedeutet, dass Versicherer nicht für Krankheitsfälle aufkommt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits vorgelegen haben oder in einem bestimmten Zeitraum nach Abschluss der Krankenzusatzversicherung auftreten.