Private Familienhaftpflichtversicherung

Die Familienhaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie an einer anderen Person oder am Eigentum einer anderen Person verursachen.

In Luxemburg besteht keine Pflicht zum Abschluss einer privaten Familienhaftpflichtversicherung, welche auch Privathaftpflichtversicherung genannt wird. Es wird jedoch empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen.

Beispiel: Geht zum Beispiel ein Fenster durch den Fußball eines Kindes zu Bruch, dann würde in diesem Fall die Versicherung für die Reparatur aufkommen. Der Versicherungsnehmer muss den Schaden also nicht selbst bezahlen.

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Die Familienhaftpflichtversicherung deckt körperliche und materielle Schäden ab, die der Versicherungsnehmer oder eines seiner Familienmitglieder einem Dritten zufügt. Als Familienmitglieder gelten alle Personen oder Tiere, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers angehören (wie z.B. der Partner, minderjährige Kinder, Personen, die vorübergehend im Haushalt leben oder Haustiere) und Personen für die der Versicherungsnehmer unterhaltspflichtig ist (wie z.B. volljährige Kinder, die studieren).

Die private Familienhaftpflichtversicherung umfasst Schäden, die auf fahrlässige oder unachtsame Weise im Privatleben verursacht wurden. Vorsätzlich verursachte Schäden oder Schäden, die aus dem Nichteinhalten eines vertraglichen Schuldverhältnisses hervorgehen, wie z.B. die mutwillige Beschädigung eines gemieteten Ferienhauses, werden nicht von der Versicherung abgedeckt.

Bon à savoir

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen einer privaten Familienhaftpflichtversicherung können je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich daher, diese genau zu lesen und im Zweifelsfall beim Versicherer oder ihrem Versicherungsvermittler nachzufragen.