Erklärung zur Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle “Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)” ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.letzfin.lu/

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Der Kontrast zwischen der Farbe des Textes und der Farbe des Hintergrunds bei einigen Teilen der Anwendung “Budget” ist unzureichend im Hinblick auf Anforderung 3.2 der RGAA.
  • Einige Teile der Anwendung “Budget” sind nicht vollständig kompatibel mit assistierenden Technologien oder nicht vollständig über die Tastatur oder ein anderes Zeigegerät steuerbar (Anforderungen 7.1 und 7.3 der RGAA).
  • Einige sprachliche Änderungen, insbesondere bei der Verwendung bestimmter englischsprachiger Begriffe, sind im Quellcode nicht angegeben (Anforderung 8.7 der RGAA).
  • Einige herunterladbare Office-Dokumente verfügen nicht über eine barrierefreie Version (Anforderung 13.3 der RGAA).

Barrierefreiheits-Funktionen

Verstärkter Kontrastmodus: Klicken Sie auf das Symbol “Kontrast” in der oberen rechten Ecke jeder Seite der Website, um zwischen den Kontrastmodi “Standard” und “Verstärkter Kontrast” zu wählen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Februar 2024 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von „Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)“ durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.