Wer kann ein Basiszahlungskonto eröffnen?
Ein Basiszahlungskonto kann von folgenden Personen eröffnet werden:
- Jede natürliche Person, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält und nicht aus beruflichen Gründen handelt (einschließlich der Personen ohne festen Wohnsitz und/oder mit dem Status eines Asylbewerbers).
- Jede natürliche Person, die keine Aufenthaltsgenehmigung hat, deren Ausweisung aber unmöglich ist und die nicht aus beruflichen Gründen handelt.
Welche Banken bieten Basiszahlungskonten an?
Die Unternehmen, die ein Basiszahlungskonto in Luxemburg anbieten müssen, sind in einer von der CSSF erstellten Liste eingetragen. Es handelt sich dabei um:
- Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxemburg;
- BGL BNP Paribas;
- Banque Internationale à Luxembourg;
- Raiffeisen Bank;
- POST Luxemburg.
Welche Dokumente muss ich für die Eröffnung eines Kontos vorlegen?
- Eine beidseitige Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes, das von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde und ein Foto der Person enthält, die die Eröffnung des Kontos beantragt.
- Ein Wohnsitznachweis der Person, die die Eröffnung eines Kontos beantragt.
- Darüber hinaus kann die Bank eine eidesstattliche Erklärung verlangen, in der der Antragsteller versichert kein Zahlungskonto bei einer in Luxemburg ansässigen Bank zu besitzen.
- Weitere Belege können von der Bank angefordert werden, insbesondere um den Verpflichtungen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nachzukommen.
Kann die Bank meinen Antrag auf Eröffnung eines Kontos ablehnen?
Die Bank kann den Antrag auf Eröffnung eines Kontos in einem der folgenden Fälle ablehnen:
- Die Person, die die Eröffnung eines Kontos beantragt, verfügt bereits über ein Zahlungskonto bei einer Bank in Luxemburg.
- Die vom Antragsteller gemachten Angaben sind ungenau oder irreführend.
- Die Bank vermutet aufgrund schlüssiger oder erhärteter Beweise, dass das Konto für illegale Zwecke verwendet wird.
- Die Eröffnung oder Führung eines solchen Kontos würde einen Verstoß gegen das geänderte Gesetz vom 12. November 2004 über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung darstellen.
- Die Bank kann den Antrag ablehnen, wenn der Antragsteller eine Straftat gegen die Bank oder einen ihrer Mitarbeiter begangen hat.
Wie schnell kann das Zahlungskonto eröffnet werden?
Innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang eines vollständigen Antrags eröffnet die Bank das Basiszahlungskonto oder lehnt den Antrag ab.
Was passiert, wenn mein Antrag auf Eröffnung eines Basiszahlungskontos abgelehnt wird?
Wird ein Antrag auf Eröffnung eines Basiszahlungskontos abgelehnt, informiert die Bank den Antragsteller unverzüglich schriftlich und kostenlos über die Ablehnung und den genauen Grund dafür. Die Bank muss die Person, die den Antrag auf Kontoeröffnung gestellt hat, über das Verfahren zur Anfechtung der Ablehnung und über ihr Recht, die CSSF mit der Angelegenheit zu befassen, informieren und ihr die entsprechenden Kontaktdaten mitteilen.
Wie funktioniert das Basiszahlungskonto?
Das Konto erlaubt unter anderem:
- Zahlungen von Geldern auf ein Zahlungskonto;
- Abhebung von Bargeld in der Europäischen Union an Bankschaltern und Geldautomaten;
- Lastschriftzahlungen in der Europäischen Union durchzuführen;
- Zahlungen mit Zahlungskarten in der Europäischen Union, einschließlich Online-Zahlungen;
- Überweisungen, einschließlich Daueraufträge an Terminals, Schaltern und über die Online-Dienste der betreffenden Bank vorzunehmen.
Das Basiszahlungskonto ermöglicht eine unbegrenzte Anzahl von Transaktionen im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen.
Muss ich für diese Dienstleistungen bezahlen?
Die Bank muss angeben, welche Dienstleistungen kostenlos und welche gebührenpflichtig sind.
Kann die Bank mein Zahlungskonto schließen?
Banken, die Basiszahlungskonten anbieten, können die Verträge, die den Zugang zu einem solchen Basiszahlungskonto gewähren, einseitig kündigen.
Diese Kündigung erfolgt sofort, wenn der Verbraucher das Konto für illegale Zwecke verwendet hat oder wenn der Verbraucher falsche Informationen zur Eröffnung des Kontos angegeben hat.
Falls mehr als 24 aufeinander folgende Monate keine Transaktionen auf dem Konto stattgefunden haben oder wenn der Verbraucher nicht mehr in der Europäischen Union ansässig ist oder ein zweites Zahlungskonto eröffnet hat, kann die Bank den Vertrag für das Basiszahlungskonto unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen.
Der Verbraucher wird schriftlich und kostenlos über die Gründe und die Rechtfertigung der Kündigung informiert.
Ist es möglich, die Schließung des Basiszahlungskontos anzufechten?
Der Verbraucher wird in dem Kündigungsbescheid über das Verfahren zur Anfechtung der Kündigung sowie über sein Recht, die Angelegenheit der CSSF zu unterbreiten, informiert.
Was kann ich im Falle eines Streites mit meiner Bank tun?
Im Falle eines Rechtsstreits mit der Bank über das Recht auf das Basiszahlungskonto sind verschiedene Optionen möglich:
- Ein Streitfall kann gütlich beigelegt werden, daher muss als erstes der Dialog mit der Bank gesucht werden, um eine Lösung zu finden.
- Falls der Streitfall andauert, besteht die Möglichkeit, die CSSF mit einer Kundenbeschwerde zu befassen. Informationen über Kundenbeschwerden sind auf der Webseite der CSSF verfügbar.
- Es ist auch möglich ein Schlichtungsverfahren anzuwenden. Informationen sind auf der Webseite des Centre de Médiation Civile et Commerciale.
- Schließlich besteht immer die Möglichkeit vor Gericht zu gehen, wenn der Streit nicht auf anderem Wege gelöst werden konnte.