Lebensversicherung

Die Lebensversicherung bietet Ihrer Familie finanziellen Schutz im Todesfall oder ermöglicht Sparen für Ihren Ruhestand oder für Ihre Kinder.

Allgemeiner Überblick

Lebensversicherungen werden aus unterschiedlichen Gründen abgeschlossen:

  • zur finanziellen Absicherung der eigenen Familie im Todesfall;
  • zur Aufbesserung der gesetzlichen Rente;
  • um ein finanzielles Polster für die eigenen Kinder zu schaffen, usw. 

Vor Abschluss einer Lebensversicherung sollte zunächst geklärt werden, zu welchem Zweck die Versicherung abgeschlossen werden soll. Dies sollte genau mit dem Versicherer besprochen werden, um die geeignetste Variante zu finden.

Eine Lebensversicherung wird unter folgenden Parteien abgeschlossen:

  • Der Versicherungsnehmer: er schließt den Versicherungsvertrag ab und zahlt die Prämien;
  • Der Versicherer: er sichert das vertraglich vereinbarte Risiko ab und zahlt im Fall der Verwirklichung des Risikos Leistungen an den Begünstigten aus;
  • Der Versicherte: die Person, dessen Risiko versichert worden ist. Oftmals sind Versicherungsnehmer und Versicherter identisch. Die Prämien werden anhand der Lebenssituation des Versicherten (z.B.: Alter, Gesundheit, Beruf,…) berechnet;
  • Der / die Begünstigte(n): Es handelt sich hierbei um die Personen, die bei Verwirklichung des versicherten Risikos die vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten. Meistens handelt es sich hierbei um den Lebenspartner, die Kinder des Versicherungsnehmers oder im Fall einer Restschuldversicherung um eine Bank.

Lebensversicherungsprodukte können in Luxemburg  bestimmte Steuervorteile erhalten.

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Weiterhin werden Lebensversicherungen in der Regel als Anlageprodukte vertrieben, welche wie folgt ausgestaltet sein können:

  • als Produkt mit garantiertem Zinsd.h. mit einem garantierten Mindestzinssatz. Darüber hinaus verspricht die Versicherung einer Beteiligung an eventuell erwirtschafteten Erträgen, deren Höhe von der Wertentwicklung des Produkts abhängig sind;
    • als Produkt ohne Kapitalgarantie. Diese Produkte sind zumeist an Investmentfonds angebunden. Das Anlagerisiko in Form von Wertsteigerung und Wertverlust wird hierbei direkt an den Versicherungsnehmer weitergegeben.

Verschiedene Varianten der Lebensversicherung

Todesfallversicherung

Die Todesfallversicherungen werden grundsätzlich zur finanziellen Absicherung der Familienmitglieder abgeschlossen. Eine solche Versicherung kann entweder die gesamte Lebensdauer oder einen bestimmten Lebensabschnitt des Versicherungsnehmers abdecken.  

  • Im Fall einer Versicherung über die gesamte Lebensdauer verpflichtet sich der Versicherer zur Zahlung des vereinbarten Betrages über die gesamte Vertragsdauer;
  • Im Fall einer Versicherung über einen temporären Lebensabschnitt verpflichtet sich der Versicherer zur Zahlung des vereinbarten Betrages, sofern der Todesfall während der Vertragsdauer eintritt. Ist der Versicherte nach Ablauf der Versicherung am Leben, behält der Versicherer sämtliche der gezahlten Prämien als Risikoabdeckungsgebühr ein.

Versicherung des Überlebensfall

In diesen Fällen verpflichtet sich der Versicherer dem Versicherten einen Geldbetrag in Form einer Einmalzahlung oder einer Rente unter der Voraussetzung auszuzahlen, dass der Versicherte die Vertragsdauer überlebt.

Eine solche Versicherung wird oftmals auch mit einer sogenannten Gegenversicherung angeboten. Die Gegenversicherung bewirkt sodann, dass der Versicherer sämtliche der gezahlten Prämien zu erstatten hat, sofern der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt.

Gemischte Versicherung

Im Rahmen einer gemischten Versicherung werden gleichzeitig der Todesfall sowie der Überlebensfall des Versicherungsnehmers berücksichtigt. Allerdings kann in diesem Fall nur eine der beiden Leistungen bezüglich des zuerst eintretenden Ereignisses erfolgen. Somit sind bei der gemischten Versicherung mehrere Variante vorstellbar:

  • Gemischte Versicherung 10/10 : der Versicherer zahlt im Todesfall oder im Überlebensfall denselben Betrag aus ;
  • Gemischte Versicherung 10/5 : der Versicherer zahlt im Todesfall den doppelt so hohen Betrag als im Überlebensfall (hier wird das Todesrisiko verstärkt gesichert);
  • Gemischte Versicherung 10/20: der Versicherer zahlt im Todesfall lediglich die Hälfte des Betrags, der im Überlebensfall zur Auszahlung kommt (hierbei bevorzugt der Versicherungsnehmer die kapitalbildende Funktion der Versicherung).

Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherungstellt eine temporäre Lebensabschnittsversicherung dar. Im Fall des Todes des Versicherungsnehmers, während der Vertragslaufzeit, verpflichtet sich der Versicherer zur Rückzahlung der Restschuldsumme eines Hypothekenkredits.

Auflösen einer Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung wird in der Regel für eine lange Dauer abgeschlossen. In bestimmten Lebenssituationen (z.B.: Verlust der Arbeit, schwere Krankheit, usw.) kann es jedoch sein, dass der Versicherungsnehmer die Lebensversicherung aufgrund eines finanziellen Engpasses vorzeitig beenden möchte. Für solche Situationen sehen die entsprechenden Versicherungsverträge oftmals eine Möglichkeit vor. Zu beachten ist allerdings, dass eine vorzeitige Auflösung der Lebensversicherung stets mit finanziellen und steuerlichen Nachteilen verbunden ist. Deshalb wird dazu geraten, eine solche Vertragsbeendigung gut zu überdenken. Außerdem soll dies im Vorfeld mit dem Versicherer besprochen werden, um die für Sie am besten geeignete Lösung zu finden.

Zur Beendigung des Versicherungsvertrags werden dem Versicherungsnehmer oftmals folgende Optionen angeboten:

  • Teilweiser oder vollständiger Rückkauf: die angesparte Summe wird dem Versicherungsnehmer vorzeitig erstattet;
  • Reduzierung: der Versicherungsnehmer zahlt keine Prämien mehr und der Vertrag ruht bis zu dessen Ende;
  • Vorschuss auf die versicherte Leistung: der Versicherer überweist einen Vorschuss auf die vorhergesehene Vertragsendleistung;
  • Verpfändung: der Versicherungsnehmer verpfändet seine Lebensversicherung als Sicherheit an seinen Gläubiger oder im Gegenzug zum Erlass von Schulden. 

Der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung, deren Vertragsdauer länger als sechs Monate beträgt, kann nach Bestätigung des Vertragsabschlusses durch den Versicherer, innerhalb einer Frist von 30 Tagen vom zugrundeliegenden Vertrag zurücktreten. Der Rücktrittvom Lebensversicherungsvertrag muss dem Versicherer gegenüber per Einschreiben erklärt werden. Zum Nachweis, dass diese Schreiben beim Versicherer angekommen ist, sollte die Rücktrittserklärung per Einschreiben mit Rückschein versandt werden.